Online-Wahl zum Jugendparlament Einbeck 2026

Allgemeine Informationen zur Wahl und Kandidatur

Auf dieser Seite kannst Du zwischen dem 09.03.2026 00:00 Uhr und dem 20.03.2026 23:59 Uhr wählen, wer ins Einbecker Jugendparlament einziehen soll. Weiter unten findest du ab sofort die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Zielen für das Jugendparlament. So kannst du dir jetzt bereits überlegen, wem du ab dem 09.03. deine Stimme geben möchtest.
Du darfst wählen, wenn Du zwischen 13 und 17 Jahre alt bist und in Einbeck oder einem Ortsteil, der zu Einbeck gehört, wohnst. Hierfür hast Du per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten mit einem Zugangscode, den Du nach erfolgter Wahl unten eingeben musst. Du kannst damit genau einmal für eine Person abstimmen. Wenn du die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben solltest, kannst du sie von Henrik Probst erneut erhalten (Kontakt siehe unten).
Wenn Du mehr über das Jugendparlament erfahren möchtest, findest Du unten weitere Informationen. Solltest Du trotzdem noch Fragen haben oder deinen Zugangscode verloren haben, helfen wir Dir unter folgendem Kontakt gerne weiter:

Impressum

Henrik Probst Stadtjugendpfleger hprobst@einbeck.de Tel: 0 55 61 / 916 419

Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl des Einbecker Jugendparlaments

Weitere Informationen zum Jugendparlament

Jugendparlament: Was ist das?

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in der Politik mitzureden. Das Jugendparlament wird einen Beitrag dazu leisten, dass auch Kinder ein Mitspracherecht im politischen Bereich bekommen. Außerdem setzt sich das Jugendparlament verstärkt für Kinderrechte ein und versucht, Wünsche von Kindern und Jugendlichen umzusetzen.

Wo wird das Jugendparlament sein?

Die regelmäßigen Treffen finden im Haus der Jugend oder der Multifunktionshalle dort statt. Die Geschäftsstelle bekommt ein Büro in der „Jungen Linde“ in unmittelbarer Nähe zum Rathaus.

Wer kann gewählt werden?

Jeder oder jede Jugendliche, der oder die zwischen 13 und 17 Jahre alt ist und mit erstem Wohnsitz in Einbeck oder einem Ortsteil, der zu Einbeck gehört, gemeldet ist, konnte sich zwischen dem 20.01.2026 und dem 13.02.2026 zur Wahl stellen. Die 14 Kandidaten und Kandidatinnen, mit den meisten Stimmen, werden Abgeordnete. Diese wählen dann in der konstituierenden (also der ersten) Sitzung den Parlamentsvorsitzenden oder die Parlamentsvorsitzende und den Stellvertreter oder die Stellvertreterin. Der oder die Vorsitzende bereitet die Sitzungen gemeinsam mit dem Stadtjugendpfleger vor, beruft sie ein und leitet sie.

Wer darf wählen?

Jeder oder jede Jugendliche, der oder die zwischen 13 und 17 Jahre alt ist und mit erstem Wohnsitz in Einbeck oder einem Ortsteil, der zu Einbeck gehört, gemeldet ist, darf zwischen dem 09.03.2026 und dem 20.03.2026 seine Stimme abgeben. Die Wahl findet als Online-Wahl statt und die Zugangskennung habt ihr mit der Wahlbenachrichtigung per Post bekommen. Solltet ihr diese nicht mehr haben, könnt ihr sie bei Herrn Probst erneut bekommen (Kontakt siehe oben).

Wie oft trifft sich das Jugendparlament?

Das Jugendparlament soll in der Regel alle zwei Monate und insgesamt mindestens 4-mal jährlich tagen. Während der Schulferien finden keine Sitzungen statt. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Jugendparlaments muss die Jugendpflege eine außerordentliche Sitzung einberufen. Einbecker Jugendliche, die dem Parlament nicht angehören, haben das Recht, sich mit ihren Anliegen und Anträgen an das Jugendparlament zu wenden. Die Mitglieder des Jugendparlaments verpflichten sich zu deren Behandlung, also berät und beschließt in seinen Sitzungen über die eingereichten Anträge.

Wie oft wird das Jugendparlament neu gewählt?

Die Amtszeit des Jugendparlaments beträgt zwei Jahre. Sollte jemand vorzeitig ausscheiden (beispielsweise wegen eines Umzugs außerhalb von Einbeck), rückt automatisch der oder die Jugendliche mit den meisten Stimmen nach.

Warum sollte man für das Jugendparlament kandidieren?

Es gibt viele gute Gründe, für das Jugendparlament zu kandidieren. Hier nur eine kleine Auswahl:

Am Ende ihrer Amtszeit erhalten alle Mitglieder des Jugendparlaments eine Bescheinigung über ihr ehrenamtliches Engagement. Diese Bescheinigung kann später mal sehr nützlich sein, beispielsweise bei Bewerbungen.

Man vernetzt sich sehr gut mit Leuten, die sich für Einbeck oder auch darüber hinaus engagieren.

Man bekommt einen Einblick in demokratische Prozesse und die Lokalpolitik und kann diese aktiv mitgestalten.

Man nimmt sein Mitspracherecht wahr und setzt sich für die Belange der Kinder und Jugendlichen in Einbeck ein.